Wie wird man Beamte bei der EU?

Dienstag, Dezember 15th, 2009

 


Ein Job bei der EU, vielleicht sogar Verbeamtet. Das klingt schön und verlockend,  ist aber gar nicht so einfach!
Es gibt ein paar Kriterien, die man erfüllen muss.
Zum  Beispiel:  muss man die Staatsbürgerschaft eines Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzen. Man sollte auch im Besitz seiner bürgerlichen Ehrenrechte sein, gründliche  Kenntnisse einer und ausreichende Kenntnisse einer weiteren Amtssprache der EU besitzen.  Die Amtssprachen in der EU sind Englisch, Französisch und Deutsch. Das ist alles soweit unproblematisch.

 Jetzt kommen aber die Hürden. Es sind ein paar Tests zu bestehen. In den Tests wird das  Wissen über die EU- Geschichte, das  sprachlogisches Denken, abstraktes Denken, Zahlenverständnis und Situationsbeurteilung geprüft.  Der Schwierigkeitsgrad richtet sich je nach Auswahlverfahren (Assistent/in, Sekretär/in, Übersetzer/Dolmetscher, Rechts- und Sprachsachverständige usw.).

Nach dem man die schriftlichen  Tests bestanden hat, folgt eine mündliche Prüfung.
Falls man diese besteht, kommt  ein Interview, welches als Bestandteil des Prüfungsprozesses gesehen werden sollte.

 Nach dem alles bestanden ist, werden die Personendaten in einer Datenbank gespeichert.

Sollte eine der EU- Institutionen Personal benötigen, bedienen diese sich aus der Datenbank.

Erfüllt man die Kriterien, wird man  zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen.  In der Datenbank wird man bis zu drei Jahren gespeichert. Danach muss man die Tests wiederholen.

Mehr Information findet Ihr auf der http://www.europa.eu/epso/.  Viel Glück!


 

Der erste Schnee ist da

Sonntag, Dezember 13th, 2009

Endlich hat es geschneit. Na ja..es liegt keinen Schnee da,aber zumindest hat mir das Gefühl gegeben es ist WInter.
Ich werde mich sehr freuen wenn wir weiße Weihnachten haben.

Ich kenne meine Arbeitsrechte und du?

Samstag, September 1st, 2007

September 1st, 2007

Hallo, erstmal will ich mich kurz vorstellen. Ich bin Mariya, komme aus Bulgarien und studiere in Trier Medienwissenschaften, Spanisch und Slavistik auf Magister. Nach einigen Anlaufschwierigkeiten habe ich einen Job in einem Schnellrestaurant angenommen, um mein Studium zu finanzieren. Nach gut drei Jahren fleißiger Arbeit habe ich durch Zufall erfahren, dass in Deutschland jeder Arbeitnehmer, egal ob Aushilfe, Minijobber, Student oder Werksstudent das Recht auf bezahlten Urlaub hat. Natürlich habe ich daraufhin die Geschäftsführung meines Betriebes darum gebeten, auch mir meinen Urlaub, den ich gerne in meiner Heimat verbringen werde, zu bezahlen. Mir wurde von der Geschäftsleitung mitgeteilt, dass ich keinen Anspruch drauf habe und sowieso Urlaub mit im Gehalt inbegriffen sei. Daraufhin habe ich mich von einem Anwalt beraten lassen. Dies kann jeder Student in der Regel kostenfrei über das Studentenwerk , aber auch über einen Beratungsschein (gibt es beim Amtsgericht) tun. Der Anwalt hat mir nach Durchsicht meiner Unterlagen erleutert, dass meine Geschäftsführung sich irrt und dass es keine Ausnahmen gibt. Jedem, der arbeitet, stehen mindestens zwei Tage pro Monat bezahlten Urlaub zu. Bei jeder Gelegenheit habe ich Service-Personal in Kneipen, Cafes und Bars daraufhin angesprochen und musste mit Erschrecken feststellen, dass kaum jemand seine Rechte kennt. Deshalb beschloss ich, diese Seite aufzubauen. In meinem Forum lade ich herzlich jeden ein, mit mir und anderen zu diskutieren.